Kostenübernahme
Gesetzlich versichert
Meine Praxis ist zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen. Nach Beantragung kann die Behandlung über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden. Bitte denken Sie daran, Ihre Versichertenkarte mitzubringen.
Privat versichert
Bitte erkundigen Sie sich vor Therapiebeginn, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenkasse die Behandlungskosten für eine Psychotherapie bei Ihnen übernimmt.
Selbstzahler
Es kommt vor, dass Sie aus bestimmten Gründen die Psychotherapie nicht über Ihre Krankenkasse abrechnen möchten. Als Selbstzahler wird Ihnen die Rechnung für die erbrachten psychotherapeutischen Leistungen privat in Rechnung gestellt. In diesem Fall sind natürlich keine Antragstellungen (bei der Krankenkasse) nötig.
Transparenz ist mir wichtig – daher möchte ich Sie vorab offen über die anfallenden Kosten informieren.
Die Abrechnung meiner psychotherapeutischen Leistungen für Selbstzahler erfolgt in Anlehnung an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP):
- Ein Erstgespräch (50 Minuten) kostet 134,06 €.
- Probatorische Sitzungen (bis zu 5 Sitzungen à 50 Minuten) werden mit jeweils 134,07 € berechnet.
- Im Rahmen einer Kurzzeittherapie (24 Sitzungen à 50 Minuten) beträgt das Honorar pro Sitzung 167,58 €.
- Weitere Sitzungen im Rahmen einer anschließenden Langzeittherapie werden mit jeweils 134,07 € pro Sitzung berechnet.